Warnstufe 2 im kirchlichen Leben

Nachricht 01. Dezember 2021

Im Landkreis Hildesheim gilt ab heute die Warnstufe 2. Was bedeutet das für das kirchliche Leben? 

Zugangsbeschränkungen:  
- Trauerfeiern ohne Zugangsbeschränkung (0G) 
- Gottesdienste und Sitzungen der Kirchenvorstände unter 3G 
- Alle anderen Veranstaltungen (außer Konfirmandenarbeit) unter 
2G+ 


Maskenpflicht:  
Bei Gottesdiensten und in der Konfi-Arbeit sind weiter OP-Masken 
zulässig, bei allen anderen Veranstaltungen ist FFP2/KN95-Masken 
vorgeschrieben.