Im Landkreis Hildesheim gilt ab heute die Warnstufe 2. Was bedeutet das für das kirchliche Leben?
Zugangsbeschränkungen:
- Trauerfeiern ohne Zugangsbeschränkung (0G)
- Gottesdienste und Sitzungen der Kirchenvorstände unter 3G
- Alle anderen Veranstaltungen (außer Konfirmandenarbeit) unter
2G+
Maskenpflicht:
Bei Gottesdiensten und in der Konfi-Arbeit sind weiter OP-Masken
zulässig, bei allen anderen Veranstaltungen ist FFP2/KN95-Masken
vorgeschrieben.